Klasse AM 

Mindestalter 15 Jahre (Nur in Bundesländern die diese Regelung eingeführt haben, wie z.B. das Saarland)
Krafträder bis 50 cm³ Hubraum, und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Maximal 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, maximal 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren sowie maximal 4 kW bei Elektromotoren.

Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre
Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW(15 PS) und einem Leistungsleergewicht von nicht mehr als 0,1 kW / kg. Trike’s bis zu 15kW.

Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW ( 48 PS ), und einem Leistungsleegewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg.

Klasse A

Mindestalter für Direkterwerb 24 Jahre, für Trike’s 21 Jahre.
Krafträder die nicht in eine der anderen Kraftradklassen fallen, sowie Trike’s mit mehr als 15 kW.

Mofa 

Mindestalter 15 Jahre
Die Mofaprüfbescheinigung ist kein Führerschein im Sinne der FeV, soll aber auch hier nicht unerwähnt bleiben. Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

B196

Nur in Deutschland gültig.
Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW(15 PS) und einem Leistungsleergewicht von nicht mehr als 0,1 kW / kg.